Deutschunterricht für Migranten
Sie möchten Ihre Deutschkenntnisse verbessern oder brauchen die notwendigen Kenntnisse als Zugangsvorausetzung für die Aufnahme Ihres Studiums, dann melden Sie sich bei mir.
Je nach Migrationshintergrund können die Unterrichtskosten nach §6b Abs. 1 BKGG i.V.m. § 28 Abs. 5 SGB II vom jeweiligen Leistungsträger übernommen werden.
(Bei der Antragstellung bin ich Ihnen gern behilflich.)